Home2018-08-15T17:18:00+00:00

SACHVERSTÄNDIGER

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist im deutschen Recht nicht geschützt. Umso wichtiger ist es, die Spreu vom Weizen zu trennen. Durch ein abgeschlossenes Studium zum Diplom Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (DIA) und der Zertifizierung nach 17024 bieten wir bei diesem sensiblen Thema unseren Kunden höchste Qualität. Das Verkehrswertgutachten kann für jede Immobilie bzw. für jedes im Grundbuch eingetragene Recht ermittelt werden. Hierbei halten wir uns selbstverständlich streng an die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien und die ImmoWertV.

Je nach Objektart erstellen wir Ihnen Gutachten nach diesen Verfahren:
– Sachwertverfahren
– Vergleichswertverfahren
– Ertragswertverfahren

UMFANGREICHES GUTACHTEN ODER KURZE WERTINDIKATION?

Wer benötigt eigentlich ein umfangreiches Gutachten und wann reicht gegebenenfalls eine kurze Wertindikation aus?

Bekannte Anlässe für die Erstellung eines Gutachtes sind beispielsweise:
– Dokumentation gegenüber dem Finanzamt
– Zwangsversteigerungen
– Feststellung von Betriebsvermögen
– Entscheidung zum Ankauf einer Immobilie
– Vermögensauseinandersetzungen wie z.B. Erb- und Scheidungsfälle

Eine kurze Wertindikation ist für die vorgenannten Punkte nicht sinnvoll, da diese einer späteren Einreichung bei Finanzamt oder Gericht nicht standhält bzw. akzeptiert wird. Jedoch kann die Wertindikation den Verkäufer einer Immobilie bei der richtigen Preisfindung unterstützen.

FRAGEN UND ANTWORTEN

Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Das Sachwertverfahren wird vor allem bei Immobilien verwendet, die selbstgenutzt werden und nicht zur Renditeerzielung dienen, wie z.B. selbstgenutzte Objekte (Einfamilienhäuser). Die Berechnung bei dieser Art der Immobilienbewertung basiert deswegen nicht auf der Bewertung von erzielbaren Erträgen, sondern auf Grundlage von Herstellungskosten.

Der Immobilienwert besteht im Wesentlichen aus zwei Bausteinen. Auf der einen Seite wird der Grundstückswert auf Basis des Bodenrichtwertes bestimmt und auf der anderen Seite auf Basis der auf dem Grundstück bestehenden Bebauung unter Berücksichtigung seiner Restnutzungsdauer. Ohne sorgfältige Ermittlung beider Komponenten kann ein Verkehrswert, Marktwert oder Beleihungswert nicht belastbar berechnet werden.

Ziel einer substantiierten Grundstücks- und Immobilienbewertung ist es, den Verkehrswert, Marktwert oder Beleihungswert eines Grundstückes bzw. einer Immobilie in einem Gutachten zu bestimmen. Im Wertgutachten wird also der Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag festgelegt.

  • Vollständige Baupläne inkl. Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Ggfs. Wertgutachten
  • Energieausweis
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Mietverträge
  • Teilungserklärung (ETW)
  • Bilder vom Objekt
  • Sanierungen/Modernisierungen der letzten Jahre
  • Nachweis Gebäudeversicherung

Die Gesamtnutzungsdauer einer Immobilie bezeichnet die durchschnittliche Lebenserwartung einer Immobilie zum Zeitpunkt der Erbauung.
Die Restnutzungsdauer ist die Lebensdauer, die eine Immobilie ohne wesentliche Modernisierungen noch genutzt werden kann.

Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und den drei Abteilungen (I, II, III)
Abteilung I: hier steht der Eigentümer des Grundstücks
Abteilung II: hier stehen Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten
Abteilung III: hier sind Grundschulden und Hypotheken notiert

Zur Ermittlung des Wertes von Grundstücken bei der Immobilienbewertung stehen verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Auswahl, die einzeln oder kombiniert angewendet werden können: Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Ein Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt bzw. des Kreises erstellen den Grundstücksmarktbericht aufgrund der tatsächlichen Kauffälle eines vergangenen Jahres. In NRW sind diese beispielsweise unter www.boris.nrw.de veröffentlicht. Hierbei ist besonderer Wert auf die textlichen Ergänzungen zu legen, da der angegebene Wert auf ein durchschnittliches Grundstück berechnet wird und selten 1 zu 1 auf Ihr Grundstück passt.

Grundstücksgleiche Rechte stehen in Abteilung II des Grundbuchs. Hierzu gehören z.B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte und Schiffseigentum.

Das Ertragswertverfahren ist in § 17 Abs. 2 Nr. 1 ImmoWertV normiert. Es wird vor allem bei Immobilien verwendet, die als Renditeobjekte genutzt werden. Dazu zählen alle Immobilien, bei denen nicht die Selbstnutzung, sondern die Ertragserzielung im Vordergrund stehen, wie z.B. vermietete Mehrfamilienhäuser.

Beim Vergleichswertverfahren nach § 15 ImmoWertV wird für die Immobilienbewertung ein Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Hierbei werden die Kaufpreise solcher Grundstücke herangezogen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen.

IMMOBILIENMAKLER

Beratung Hausverkauf

Mit der Beratung beim Hausverkauf richten wir uns an Kunden, die Ihre Entscheidung zum Verkauf von einem Haus, einer Wohnung oder einer anderen Immobilie auf Basis klarer Fakten treffen möchten. Wir stellen bei der Besichtigung den baulichen Zustand des Objekts fest und beantworten zusätzlich die individuellen Fragestellungen, auf die es Ihnen besonders ankommt.

  • Vollständige Baupläne inkl. Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Ggfs. Wertgutachten
  • Energieausweis
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Mietverträge
  • Teilungserklärung (ETW)
  • Bilder vom Objekt
  • Sanierungen/Modernisierungen der letzten Jahre
  • Nachweis Gebäudeversicherung

Vorteile der Kaufberatung

Die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie muss heutzutage aufgrund der hohen Nachfrage innerhalb weniger Tage erfolgen. Deshalb fehlt den Käufern häufig die Zeit, sich mit verschiedenen Fachleuten am Objekt zu treffen und sich eine Übersicht über den Zustand zu verschaffen, um im Nachgang ruhigen Gewissens eine Kaufentscheidung fällen zu können. Sie erhalten von uns im Vorfeld des Kaufes genaue Informationen zu Ihrer Wunschimmobilie, so zum Beispiel zu Umbaukosten und Reparaturaufwand, der kurz-, mittel- und langfristig anfallen wird.

GEBÄUDEMANAGEMENT / VERWALTUNG

Gebäudemanagement umfasst die technische und kaufmännische Verwaltung Ihrer Immobile. Renovierungspläne und vor allem die langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie stehen dabei im Vordergrund. Durch die enge Zusammenarbeit mit ortsansässigen Fachhandwerkern ist Ihre Immobilie bzw. die Verwaltung bei uns in guten Händen.

Perfekter Service rund um Ihre Immobilie
Wir bieten ein umfangreiches Spektrum rund um die Verwaltung Ihrer Immobilie. Die Qualität der Hausverwaltung ist oftmals entscheidend für die Pflege, den Werterhalt sowie die Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Die WEG braucht einen starken Partner, der Aufgaben und Probleme im Voraus anspricht und sich nicht dahinter versteckt. Auch unterstützen wir professionell bei der Erstellung von Hausgeld- und Nebenkostenabrechnungen.

Persönliche Beratung
Die persönliche Beratung aller Angelegenheiten rund um die Immobilie zeichnet einen partnerschaftlichen Umgang im Geschäftsleben aus.

Miet- und WEG-Verwaltung
Im Bereich der Wohnungsverwaltung handeln wir als Schnittstelle zwischen dem Vermieter und Mieter. Zu unseren Tätigkeitsbereichen zählen die Vermietung, Vermittlung, Instandhaltung sowie die Beratung bei Mietverträgen.

  • In Vertretung des Eigentümers Durchführung, Planung und Überwachung von Mieterhöhungen aufgrund der gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen und Möglichkeiten
  • Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne
  • Führung einer Beschlusssammlung nach WEG §24, Abs 7, 8
  • Ausweisung der steuerlich absetzbaren Beträge nach §35a Abs. 2 EstG.
  • Abschluss von individuellen und rechtlich geprüften Wohn- und Gewerbemietverhältnissen
  • Anlage der Kautionen inkl. Kautionsabrechnungen
  • Beendigung von Mietverhältnissen inkl. Abnahme der Flächen
  • Erstellung von Abnahme- bzw. Übergabeprotokollen
  • Nebenkostenmanagement
  • Flächen- und Leerstandsmanagement
  • Vertragsmanagement, insbesondere für Hausmeisterdienstleister, Versicherungen, Versorger
  • Erstellung von Abnahme- bzw. Übergabeprotokollen
  • Überwachung von Dienstleistern und Handwerkern
  • Abschluss von Versicherungsverträgen und anderen relevanten Objektverträgen, z.B. Hausmeister-Service, Lieferverträgen (Strom, Brennstoffe, etc.)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Eigentümers in allen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers aus der laufenden Verwaltung
  • Ordnungsgemäßer und rechtlich geprüfte Hausabrechnungen
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen
  • Schriftverkehr mit Mietern, Behörden. Handwerkern etc.
  • Erarbeiten, Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung

Technisches Objektmanagement
Im Bereich des Gebäudemanagements veranlassen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen, d.h. wir betreuen zum Beispiel die Ausschreibung und Vergabe notwendiger Reparaturen inkl. Abnahme-Wirkungsanalysen.

  • Werterhaltende und werterhöhende Modernisierungen
  • Überprüfung von gesetzlichen Bestimmungen des Bestandes und bei Modernisierungen
  • Vorschlagen und Beauftragen sowie Koordination von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abnahme der ausgeführten Arbeiten
  • Prüfung der entsprechenden Rechnungen
  • Regelmäßige Objektbegehung inkl. Dokumentation der Ergebnisse
  • Leistungskontrollen (Treppenhausreinigung, Winterdienst etc.)
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Überprüfung energiesparender Maßnahmen am Gebäude wie Wärmedämmung etc. mit zusätzlicher Überprüfung der Fördermöglichkeiten des Bundes oder Landes

ÜBER MICH

DIRK ENGLER

Die Immobilienservice Dirk Engler GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2012 gegründet und wird seitdem von mir persönlich geführt. Im Jahr 2017 wurde das Leistungsspektrum um den Sachverständigenbereich erweitert, sodass zusätzlich das zweite Unternehmen Immobiliensachverständiger Dirk Engler GmbH & Co. KG gegründet wurde. Somit konnten ich in den vergangenen Jahren für unsere Kunden immer weitere Themenfelder in der Immobilienwirtschaft aufnehmen und neue potente Partner hinzugewinnen.

Als gelernter Bankkaufmann mit den Weiterbildungen zum Sparkassenbetriebswirt und im Bereich des Vermögensmanagements begleiten mich weitere Fortbildungen seit dem Jahr 2012. Hierzu zählen das Studium zum Immobilien-Ökonom (VWA) 2012-2014, der Lohnbuchhalter (IHK) im Jahr 2012-2013 sowie das berufsbegleitende Studium zum Dipl. Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten an der DIA in Freiburg mit den Ergänzungen der Beleihungswertermittlung und der Bewertung von Bauschäden.

Durch die Zertifizierung nach DIN 17024 sind mein Team und ich angehalten, uns regelmäßig für unsere tägliche Arbeit weiterzubilden. Eine  Auszug unserer aktuellen Zertifizierungen und Fortbildungen finden Sie hier als PDF-Datei.

Somit können Sie Ihre Immobilie in guten Händen wissen.

ÜBER MICH

DIRK ENGLER

Die Immobilienservice Dirk Engler GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2013 gegründet und wird seitdem von mir persönlich geführt. Im Jahr 2017 wurde das Leistungsspektrum um den Sachverständigenbereich erweitert, sodass zusätzlich das zweite Unternehmen Immobiliensachverständiger Dirk Engler GmbH & Co. KG gegründet wurde. Somit konnten ich in den vergangenen Jahren für unsere Kunden immer weitere Themenfelder in der Immobilienwirtschaft aufnehmen und neue potente Partner hinzugewinnen.

Als gelernter Bankkaufmann mit den Weiterbildungen zum Sparkassenbetriebswirt und im Bereich des Vermögensmanagements begleiten mich weitere Fortbildungen seit dem Jahr 2012. Hierzu zählen das Studium zum Immobilien-Ökonom (VWA) 2012-2014, der Lohnbuchhalter (IHK) im Jahr 2012-2013 sowie das berufsbegleitende Studium zum Dipl. Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten an der DIA in Freiburg mit den Ergänzungen der Beleihungswertermittlung und der Bewertung von Bauschäden.

Durch die Zertifizierung nach DIN 17024 sind mein Team und ich angehalten, uns regelmäßig für unsere tägliche Arbeit weiterzubilden. Somit können Sie Ihre Immobilie in guten Händen wissen.

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Immobilienservice Dirk Engler
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47918 Tönisvorst

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02151 70 55 09

Mobil:
0178 188 88 34

E-Mail:
info@immobilienservice-engler.de

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Mo. – Fr.: 09:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung